Angebot

© Michael Häberli

© Michael Häberli

Bist du schwanger oder hast du bereits geboren und suchst eine Begleitung für das Wochenbett zuhause?

Nach dem Spitalaufenthalt hat jede Wöchnerin Anspruch auf eine Wochenbettbegleitung durch eine Pflegefachfrau oder Hebamme.

Sehr gerne begleite ich dich und dein Neugeborenes in dieser einzigartigen Zeit. Dabei liegt es mir sehr am Herzen, dass du dich mitsamt deiner Familie in dieser neuen Lebenssituation kompetent beraten und herzlich unterstützt fühlst.

Gerne kannst du mich schon während deiner Schwangerschaft kontaktieren. So können wir ein Erstgespräch vereinbaren, um deine Wünsche, Vorstellungen und Fragen rund ums Wochenbett zu besprechen.

Ich freue mich auf deine Nachricht oder deinen Anruf!

 

Meine Besuche beinhalten

Bei der Wöchnerin

  • Beratung zu allgemeinen Fragen rund ums Wochenbett

  • Begleitung bei Unsicherheiten, Babyblues

  • Kontrolle der Gebärmutter, des Wochenflusses und möglicher Geburtsverletzung

  • Kontrolle sowie Wundpflege nach Kaiserschnitt, Fäden- oder Klammernentfernung

  • Tipps zur Rückbildung der Gebärmutter

  • Bei Bedarf Überwachung der Vitalzeichen (Blutdruck, Puls, Temperatur)

  • Unterstützung rund ums Stillen, Abstillen

  • Kontrolle und Pflege der laktierenden Brust


Beim Neugeborenen

  • Allgemeine Babypflege

  • Nabelpflege

  • Wickeln nach Kinaesthetik

  • Gewichtskontrolle, Temperaturkontrolle

  • Beobachten des Trinkverhaltens

  • Beobachtung und Beratung rund um die Ausscheidung

  • Einschätzung der Neugeborenen-Gelbsucht, bei Bedarf kapilläre Blutentnahme

  • Beratung zur SIDS- Prophylaxe (Plötzlicher Kindstod)

  • Guthrie-Test

 

Kosten

Durch die Grundversicherung abgedeckt

Gemäss Art.64 Abs 7 Buchstabe b KVG darf der Versicherer für Leistungen, welche ab der 13. Schwangerschaftswoche bis 8 Wochen nach der Geburt erbracht werden, keine Kostenbeteiligung erheben. (Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) vom 18. März 1994 (Stand am 1. Januar 2015). 832.10.)

  • Nach einer Frühgeburt, einer Mehrlingsgeburt, für Erstgebärende und nach einem Kaiserschnitt werden max. 16 Hausbesuche durch die Grundversicherung deiner Krankenkasse gedeckt

  • Für Mehrgebärende (mit Ausnahme von Früh-oder Mehrlingsgeburten) werden durch die Grundversicherung max. 10 Hausbesuche gedeckt

(Bundesamt für Gesundheit BAG(2018). Informationsschreiben Leistungen bei Mutterschaft und Kostenbeteiligung (Referenz/Aktenzeichen: 511.0001-66/6).